Rechtliche Anpassungen für WHMCS

  • In diesem Beitrag möchte ich ein paar Hinweise bezüglich Einstellungen/Änderungen, welche man bezüglich der Rechtssicherheit machen muss sammeln.
    Vorweg: Jeder Anbieter ist verpflichtet sich auf den neusten Stand zu halten, die Hinweise in diesem Beitrag müssen nicht den aktuellen Stand wiedergeben und sind nicht vollständig. Zusätzlich weise ich darauf hin das es sich hier nur um unverbindliche Tipps handelt. Da ich nur in Deutschland tätig bin gelten diese Tipps hauptsächlich für Deutschland, ausländische Anbieter dürfen mir aber gerne Hinweise zukommen lassen damit ich diese Einbinde. Rechtliche Gewissheit bekommt ihr nur bei Eurem Rechtsbeisstand, der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


    Buttonlösung

    Die Buttonlösung in Deutschland verlangt zum einen wie der Bestellbutton im Checkout bezeichnet werden darf, z.B. "Kostenpflichtig Bestellen", dieser Button darf nur dann vorkommen wenn die Bestellung auch wirklich abgeschickt wird, der Button mit dem der Kunde das Produkt in den Warenkorb legt darf nicht so genannt werden.
    Zusätzlich besagt die Buttonlösung wie der Checkout aufgebaut sein muss. In den meisten WHMCS Designs ist der Aufbau falsch. Richtig wäre ein Aufbau wie: Kontaktdaten, darunter die Zahlungsmöglichkeiten, die Checkboxen, darunter dann die Bestellübersicht und dann Der Bestellbutton. Zwischen dem Bestellbutton und der Preistabelle darf nichts sein. Weitere Hinweise gibt es z.B. hier: http://www.haendlerbund.de/hin…laetter/99-button-loesung
    Im Checkout müssen auch die wesentlichen Artikelmerkmale angegeben werden. Webspace Pack 1 würde nicht reichen, am besten baut Ihr eure Produkte mit konfigurierbaren Optionen auf (Webspace, Datenbanken, Postfächer,......) da diese auch im Checkout und auf den Rechnungen erscheinen. Solltet Ihr nicht mit konfigurierbaren Optionen arbeiten wollen hatte ich hier mal eine andere Lösung gezeigt: [Tipp] Produktdetails auf Rechnung und im Bestellprozess


    Rechnung

    Auch eine Rechnung unterliegt gewissen inhaltlichen Vorgaben und muss folgende Angaben enthalten (ich berücksichtige jetzt keine Kleinbetragsrechnungen wo bestimte Angaben fehlen dürfen)

    • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Anbieters und des Kundens
    • die Steuernummer oder, wen vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (hierfür eignet sich der Footer sehr gut:[Problem] Bearbeitung PDF Rechnungsdarstellung (invoicepdf.tpl) )
    • das Ausstellungsdatum
    • eine fortlaufende Rechnungsnummer (diese dürfen nicht doppelt vergeben werden)
    • Menge und Bezeichnung des Produktes
    • Steuersätze, Steuerbeträge usw.

    Wenn ein Gewerblicher Kunde bei euch unter Angabe seiner UST-ID bei euch bestellt, kauft er in der Regel Steuerfrei ein. Hierfür muss dann aber ein Hinweis auf der Rechnung erscheinen das er die Steuer zu zahlen hat (Reverse Charge). Hierzu hatte ich schonmal einen Beitrag verfasst: [Tipp] Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren auf der Rechnung


    Kleinunternehmer müssen noch einen Vermerk hinterlassen das diese Kleinunternehmer sind. Weitere Hinweise: http://www.haendlerbund.de/hin…unterstuetzt-durch-klarna
    Achtung: Die Kleinunternehmerregelung gilt nur in DE, wenn z.B. ein Österreicher bei euch einkauft müsst ihr Steuern abführen und ausweisen.


    Zudem solltet Ihr zumindest das kostenlose WHMCS Modul Fixed Invoice Data einsetzen. Da WHMCS die Rechnungen on-the-fly erstellt werden die Rechnungen immer mit aktuellen Daten gefüttert. Zieht eure Kunde jetzt aber um wird die Kundenadresse aber auch bei allen alten Rechnungen geändert. Das WHMCS Modul speichert diese Daten aber in der Datenbank.
    Etwas besser finde ich das Cached Invoice Modul von M-Bit, da dieses die Rechnungen nicht in der Datenbank speichert sondern die PDF sofort auf eurem Server speichert, so bleiben alte Rechnungen auch erhalten wenn das Layout geändert wird oder sich eure Firmendaten im Footer ändern.


    Impressum

    Auch wenn manche meinen das Sie das nicht benötigen. Jede Webseite in DE benötigt ein gültiges Impressum, ansonsten kann man euch kinderleicht abmahnen.


    Widerrufsbelehrung


    Die Widerrufsbelehrung erhaltet Ihr bei eurem Anwalt. Allerdings solltet Ihr im Checkout eine zusätzliche Checkbox einbinden welche der Kunde auswählen muss. In der Regel besagt die Box das der Kunde die sofortige Ausführung der Bestellung wünscht und es ihm bewusst ist das sein Widerrufsrecht erlischt. Klingt etwas komisch ist aber so. Ansonsten könnte der Kunde nach 13 Tagen ankommen und die teure pro Domain zurückgehen lassen und ihr bleibt auf den Kosten sitzen. Weitere Informationen hier: http://www.haendlerbund.de/hin…echt-bei-dienstleistungen und die Anleitung zum Einbinden weitere Checkboxen hier: [Tipp] WHMCS Bestellvorgang Checkbox prüfung - AGB, Widerrufsbelehrung, SLA - Hook


    Steuern

    Selbstverständlich müsst ihr im Bestellprozess und auf den Rechnungen Steuern und die Steuersätze ausweisen (Ausnahme Kleinunternehmer im Inland). Denkt aber bitte daran das Ihr seit dem 01.01.2015 bei privaten Käufern den Steuersatz nehmen müsst aus dem der Kunde kommt und das Ihr diese Steuern dann über MOSS abführen müsst. Kommt der Kunde aus Deutschland 19%, kommt er aus Österreich: 21%,..... Hierzu gibt es schon diesen Beitrag: [Ankündigung] Neues EU-Steuerrecht ab 2015. Von WHMCS gibt es nun auch ein Modul welches euch einen MOSS Bereicht ausgibt um euch so die Steuerliche Erfassung erleichtert. Eine Ankündigung zum MOSS Modul findet Ihr auch hier: [Gut zu Wissen] MOSS Bericht für WHMCS


    Bestellprozess

    Wie der Bestellprozess aufgebaut sein soll sagt uns die Buttonlösung, den Teil mit der Widerrufsbelehrung hatten wir auch schon. Allerdings solltet Ihr euch beim Bestellprozess für Upgrades noch etwas basteln da hier ein gesonderter Checkout genutzt wird. Also auch hier AGB, Widerrufsbelehrung und Buttonlösung.
    Zudem gab es vor kurzem ein Urteil welches besagte das die Willkommensmails die manche Onlineshops bei Registrierungen verschicken (auch WHMCS) Spam sein können und man ein Opt-In Verfahren (Kunde erhält eine Mail mit Link, klickt ihn an um zu bestätigen das er er ist und weiter gehts) nutzen sollte um sich zu schützen. Ich empfehle das E-Mail Verification Modul von HTB, hierfür. Wenn man die Code Verifizierung und nicht die Linkverifizierung nutzt, bietet es auch einen tollen Schutz vor Bot-Bestellungen. Selbiges gilt natürlich auch wenn Ihr Kundenregistrierungen ohne Bestellung zulasst.
    Link zum Bericht: http://t3n.de/news/urteil-anme…le-opt-in-pflicht-592304/


    Solltet Ihr von euren Kunden für manche Zahlungsarten eine Gebühr verlangen ist dies erlaubt sofern mind. eine zumutbare und gängige Zahlungsart kostenlos ist - als zumutbare und gängige Zahlungsart gilt die Zahlung per
    Überweisung oder der Kauf auf Rechnung. Wobei Verbraucherschützer der Meinung sind, das die Zahlung per Überweisung nicht dazu gehört da hier der Kunde das "Insolvenzrisiko" trägt.
    Zudem soll die Gebühr sowohl auf eurer Zahlungsinformationsseite als auch innerhalb des Bestellvorgangs sowie auf der Bestellübersichtsseite durch einen deutlichen Hinweis erkennbar sein. Zudem sollte die Gebühr im "heute fälligen Gesamtbetrag" hinzuaddiert werden.
    Bei der Gebühr dürft Ihr auch keine Fantasiewerte nehmen, nur die Kosten wie sie bei der Zahlungsart auch wirklich anfallen siehe: § 312a Absatz 4 BGB.


    Preisangaben

    Wenn Ihr auf eurer Seite Preise angebt sollte unmittelbar am Preis (entweder direkt oder mittels Sternchen) der verwendete MwSt. Satz angegeben werden. Also z.b. Preis inkl 19% MwSt bei Endkunden und zzgl. 19% MwSt bei B2B Seiten. Kleinunternehmer besprechen bitte mit Ihrem Rechtsbeistand ob es nun inkl. MwSt heißen muss oder Gemäß Kleinunternehmerregelung...... da hier die Meinungen etwas auseinander gehen. Auch im Bestellprozess müssen Hinweise zum Steuersatz bzw zum Kleinunternehmen angezeigt werden.

    Sonstiges

    Wenn Ihr eure "Lieferorte" begrenzen wollt, sollte dies rechtlich kein Thema sein. Ihr solltet nur eine Informationsseite z.B. Zahlung/Lieferorte haben, auf der ihr schreibt wohin ihr "liefert" und ihr müsst dafür sorgen das der Kunde bei der Bestellung auch nur die Länder in denen Ihr Kunden haben wollt auswählen kann. Hierfür könnt Ihr in der country.php Datei im includes Ordner einfach alle restlichen Länder auskommentieren.



    Ich hoffe das ich jetzt die wichtigsten Themen bezüglich Rechtlicher Anpassungen bei WHMCS genannt hatte. Sollte ich etwas vergessen haben, kurz melden. Und wer mir nach der Tipperei einen ausgeben will, darf sich auch 2x melden :D .

    Edited 7 times, last by bady: Hinweis zum MOSS Modul von WHMCS hinzugefügt. Abschnitt "Preisangabe" hinzugefügt ().

  • Damit der Beitrag oben nicht zu unübersichtlich wird setze ich ihn mal in einem zweiten Beitrag fort.


    Bestell- bzw Auftragsbestätigung


    Auch bei der Auftragsbestätigung gibt es Regeln an welche man sich halten muss, man spricht hier auch von der nachvertragliche Informationspflicht. Ich werde mich hier auf den Artikel der onlinehändler-news beziehen, wer hierzu weitere Informationen erhalten möchte findet diese hier: http://www.onlinehaendler-news…auftragsbestaetigung.html.


    Kurz: Es ist Pflicht dem Kunden eine Bestellbestätigung zukommen zu lassen, und zwar unverzüglich auf elektronischem Wege (also z.B. per E-Mail). Dies gilt sowohl für B2B als auch für B2C.
    Diese Bestätigung muss den Vertragsinhalt wiedergeben und unter anderem diese Informationen enthalten:


    • AGB (entweder vollständig als Text oder als pdf)
    • Widerrufsbelehrung (entweder vollständig als Text oder als pdf)
    • Daten, also Geschäftsanschrift, Firmenname, E-Mail, Telefon,...
    • Gesamtpreis inkl. Steuern
    • die Angabe des Abrechnungszeitraumes
    • Vertragslaufzeiten
    • fügt Ihr PDF Dokumente hinzu muss die Mail einen Link enthalten welche dem Kunden zu einem PDF Reader führt


    Besonders bei den Punkten AGB und Widerrufsbelehrung ist es mir in den letzten Wochen mehrfach vorgekommen das Anbieter diese nicht in Ihre Mails einbinden, und es waren auch Anbieter aus unserer Branche. Leute ändert das und informiert euch!


    Bei der Bestätigung gibt es aber auch mal wieder etwas worauf man derbe achten muss. Und zwar die Zahlungsinformationen. Wenn die Bestellbestätigung bei euch noch nicht zur Vertragsannahme führt (und z.B. eine gesonderte Auftragsbestätigung diesen Part übernimmt) darf die Bestellbestätigung keine Zahlungsaufforderung und auch keine Kontodaten enthalten.


    Ergänzung zu Gebühren für Zahlungsmöglichkeiten:


    Wie bereits im 1. Beitrag erwähnt müsst Ihr mind. eine zumutbare Zahlungsmöglichkeit anbieten für die keine Gebühren verlangt werden. Laut einem Urteil des Landgericht Frankfurt am Main (AZ: 2-06 O 458/14) gilt der Zahlungsdienst "Sofort Überweisung" nicht als zumutbares Zahlungsmittel. Es darf natürlich weiterhin verwendet werden, allerdings nicht als einzigst gebührenfreie Zahlungsmethode. Für die sich sich die Begründung vollständig ansehen möchten habe ich das Urteil verlinkt.

  • Sehe bzw Lese ich das nun richtig das der Kunde die Checkbox angeklickt MUSS damit die bestellung abgeschickt werden kann?


    [Checkbox]Ich verlange ausdrücklich und stimme gleichzeitig zu, dass Sie mit der in Auftrag
    gegebenen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Ich weiß, dass mein
    Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt.




    Das heißt aus der Wiederrufsbelehrung könnte dann der Satz entfernt werden:



    Besondere Hinweise:
    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch (z.b Nutzung der Leistung) vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

  • Das ist jedenfalls die Empfehlung meines Rechtsbeistandes und steht so auch im Hinweisblatt des Händlerbundes drin. Auch auf Webseiten der großen Anbieter steht das so.



    Ne sowas beleibt weiterhin drin. Aber stammt der Satz nicht aus der alten Widerrufsbelehrung? Seit der Änderung letzten Jahres hab ich jedenfalls etwas neues rein schreiben müssen. Etwa wie: Erlischt wenn der Kunde zugestimmt hat das der Anbieter sofort mit der Ausführung beginnt und darauf hingewiesen wurde das das Widerrufsrecht erlöschen kann.


    Solltest du vllt mal mit deinem Anwalt bereden.

  • Supi das mit Checkbox ist ne gute idee, habe ich direkt eingebaut, kannte ich bis dato auch nicht bzw noch nie gesehen in der form.


    mhm gute frage ich kennen den Satz nur so, was steht den bei dir drin wenn ich fragen darf?


    Du meinst wahrscheinlich:


    Edit von bady: Auszug sicherheitshalber entfernt, da auch Rechtstexte dem Urheberrecht unterliegen

  • Ja so etwas ähnliches habe ich auch drin stehen. Wie gesagt das Widerrufsrecht hat sich Mitte 2014 geändert, falls noch nicht geschehen solltest du dir eine neue Belehrung erstellen lassen.


    Da Rechtstexte dem Urheberrecht des Anwalts unterliegen, werde ich deinen Auszug aber gleich löschen, nicht das das Forum Ärger bekommt.

  • Das ist aus einem Wiederrufrecht Generator der Auszug von mir :)

    Auch der Unterliegt dem Urheberrecht und unten in der gelben Checkbox steht ja das man die Texte des Generators nur nutzen darf, wenn man die Hinweise zum Generator nicht entfernt. Also nächstes mal bitte beim Posten solcher Auszüge auch den Lizenzbedingungen folgen, sonst bekommen die Admins ärger.

    Mich wunder es das sich das Wiederrufsrecht nicht mit der Checkbox beißt. Den der Kunde verzichtet auf sein Wiederrufsrecht via Checkbox aber im Wiederrufsrecht selbst steht das er dann anteilig etwas zahlen muss damit er Wiederrufen kann *grübel*

    Verwirrend ist das schon, zugegeben. Vielleicht will dein Anwalt es wieder anders haben aber ich mache in dem Bereich genau das was mein Rechtsbeistand sagt, er sagte ich soll so eine Box nutzen, also mach ichs.

  • Der Beitrag oben wurde etwas ergänzt. Um genau zu sagen wurde der Part mit der Gebühr für Zahlungsmöglichkeiten dem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 03.02.2015, Az 14 U 1489/14) angepasst.


    "um kostenpflichtige Zahlungsmöglichkeiten anbieten zu können, muss mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit bestehen. Als gängig und zumutbar gilt z.B. der Kauf auf Rechnung oder per Überweisung"

  • Guten morgen,
    habe gestern soweit wie möglich alles umgesetzt.


    Jedoch habe ich zwei Fragen!


    1. Wie habt ihr diese Checkbox erstellt?
    Ich verlange ausdrücklich und stimme gleichzeitig zu, dass Sie mit der in Auftrag
    gegebenen Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Ich weiß, dass mein
    Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt.


    Habe die AGB Checkbox jetzt um die Widerrufsbelehrung erweitert. Also eine Checkbox für beides.
    Verlinkt ist dann AGB und Widerrufsrecht.




    2. Bei meiner Auftragsbestätigung wird leider AGB weder Widerrufsbelehrung mitgeschickt. Es folgt nur eine Auftragsbestättigung.
    Wie habt ihr das ganze umgesetzt?