Steuersätze

  • Das sollte über das EUVAT-Modul gehen

    Was denn? Das EU-VAT Modul kennt die Steuersätze der jeweiligen Länder nicht. Dafür müsste man schon selbst Hand anlegen und die Steuersätze eintragen.


    Das Thema Steuern ist bei mir gerade sehr aktuell, da ich auch an Drittländer verkaufen möchte. Nur hat mir mein Steuerberater gesagt,



    Zitat von Steuerberater

    Für Leistungen an Privatpersonen mit Ansässigkeit bzw. Wohnsitz im sog. umsatzsteuerlichen "Drittlandsgebiet" (Nicht-EU-Länder wie z.B. Schweiz oder USA) gelten dieselben Regelungen. Der Ort bestimmt sich ebenfalls nach § 3a Abs. 5 Sätze 1 und 2 UStG und liegt in dem Land, in dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt hat. Somit müssten Sie sich in dem jeweiligen Drittland für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen und die Umsatzsteuer anmelden und abführen. Hierfür gibt es aber leider kein vereinfachtes Verfahren mit nur einer Anlaufstelle (bspw. Bundeszentralamt für Steuern) wie im oberen Bereich ausführlich beschrieben.


    Auch nachzulesen unter -> http://www.bzst.de/DE/Steuern_…i_One_Stop_Shop_node.html


    Heißt im Klartext, wenn ich einen Kunden aus der Schweiz oder Amerika habe müsste ich mir im jeweiligen Land einen Steuerberater aufsuchen, der mir eine Steuerklärung in diesem Land macht.


    Könnt Ihr das bestätigen?


    Wenn das wirklich so wäre, dann lohnt sich das ganze nicht.


    Hat jemand Erfahrung und kann darüber berichten?