Inkassobüro / Mahnverfahren

  • Wir haben derzeit eine Forderung bei einem Inkasso-Büro laufen. Das sind insgesamt ca. 250,- € bis jetzt. Seitens des Inkasso-Büros wird jetzt seit Wochen vergeblich versucht, den Schuldner zu erreichen. Für ein Mahnverfahren sei der Betrag zu gering. Selbst hätte ich schon längst ein Mahnverfahren eingeleitet. Handeln Eure Inkasso-Büros genauso?

  • Für mich bis heute vollkommen unverständlich. Leistungen beziehen und anschliessend nicht bezahlen.


    Wenn jemand kein Geld hat so ist das überhaupt keine Schande, jedoch sollte man in diesem Moment auch keine Leistungen in Anspruch nehmen für welche man nicht finanziell aufkommen kann.


    Hinzu kommt dann eben noch das es nicht selten schwer bis gar unmöglich ist, an sein Geld zu kommen das einem eigentlich zustehen würde. Denn hier bin ich der Meinung das ein Schuldner noch mehr Optionen auf seiner Seite hat als ein Gläubiger.

  • Am ende muss man sich erstmal unser Rechtssystem genau ansehen wie funktioniert ein Mahnbescheid etc.


    Der Mahnbescheid sagt ja erstmal nichts aus, er wird weder geprüft noch etwas anderes , erst wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid einspruch erhebt wird auch geprüft. Nach dem Mahnbescheid erfolgt die Vollstreckung d.h. dann kann ich als Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser kann nun pfänden oder die EV verlangen. Nun habe ich im besten falle einen Titel in der Hand welcher 30 Jahre gültigt ist danach darf ich mir damit solide gesagt den hintern abwischen.


    Jetzt kommt das große ABER , legt der Schuldner nach der EV eine Privatinsolvenz ein ist meine Forderung nach 6 bzw. 7 Jahren hinfällig egal ob bei der PI etwas rum gekommen ist oder nicht.


    Anders sieht es wiederrum aus wenn der schuldner bereits in insolvenz ist hier sind nun wieder mehrere sachen zu beachten :


    Ist er bereits in insolvenz hat er seine insolvenz gerade durch die neuverschuldung verspielt. Er wird vermutlich keine Restschuldbefreiung mehr erlangen.
    Desweiteren liegt hier auf die vermutung des Betruges sehr nahe denn der Schuldner wusste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das er nicht zahlen kann/will.


    Also kann man hier auch den direkten Klageweg wegen betruges nehmen, dazu kommt das man auch in einem Strafprozess seine Forderung gleich zivilrechtlich geltend machen kann (ich glaube Attessionsantrag heißt der spaß).


    Zu den Inkassobüros :


    Die inkassobüros möchten geld verdienen also belabern sie den schuldner erstmal sehr lange denn mit jedem schreiben etc. machen die geld welches sie dann vom schuldner erstattet bekommen müssen. Ein Mahnverfahren kostet mich als Gläubiger bei einem Inkassobüro wieder genau so wie vollstreckung, GV usw.


    Am ende muss man genau überlegen was man macht und um welche summe es sich handelt.


    Bei 250€ würde ich mir eine Bonitätsauskunft einholen und nachschauen was dort gespeichert ist, sind hier schon starke negativmerkmale würde ich nicht lang zögern und das ganze bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei anzeigen.


    Bei beträgen unter 50€ lohnt meist erstmal der weg über ein Inkassobüro, am ende muss dies jedoch jeder selber wissen.

  • Der Schuldner hat inzwischen dann doch bezahlt. Montag morgens Mahnantrag in den Briefkasten (der dämlicherweise bei uns in nur 15 Metern Entfernung steht). Pünktlich drei Minuten später hat mir unser System eine Nachricht geschickt: Geldeingang. Seitdem versuche ich, den Dreck zu stornieren :D


    Die inkassobüros möchten geld verdienen also belabern sie den schuldner erstmal sehr lange denn mit jedem schreiben etc. machen die geld welches sie dann vom schuldner erstattet bekommen müssen. Ein Mahnverfahren kostet mich als Gläubiger bei einem Inkassobüro wieder genau so wie vollstreckung, GV usw.

    Das Inkasso-Büro will für (fast) nichts jetzt über 140,- € vom Schuldner. Es wurde seitens des Schuldners mehrere Male die Verzugspauschale gezahlt. Insgesamt ca. 35 % mehr bezahlt, nur weil man sich nicht an Zahlungsfristen gehalten hat. Schlau ist das ja nicht :D

  • Kleiner Tipp.
    Wir treiben seit Jahren über 100k Jährlich ein.
    Wir haben extra 2 Mitarbeiter für diese Themaik, und ja! Es lohnt sich diese Mitarbeiter einzustellen.
    Wir gehen hier wie folgt vor:
    > Mahnung > Mahnung > Schriftliche Mahnung > Inkasso & Strafanzeige > Keine Reaktion > Inkasso macht einen Schufa Eintrag (zu 80% melden sich die meisten dann) wenn nicht > Mahnbescheid (hier melden sich dann wieder ein paar) Und der Rest von ca. 2-5% brauch dann noch den kleinen kick mit dem Gerichtlichen verfahren, was wir selbstverständlich durchführen, und dann kommt auch schon der GV zum Einsatz.
    Mir ist es dabei egal wie hoch der eigentliche Betrag ist den der Kunde uns schuldet. Wir treiben ab 1Cent ein, denn wie gesagt wir haben hier über die Jahre einen richtig großen haufen Geld angesammelt welches wir eintreiben müssen.
    Heutzutage gibt es zum glück Sofortüberweisung, Prepaid, Paysafe usw. das macht und sie sache einfacherer.

  • Anders sieht es wiederrum aus wenn der schuldner bereits in insolvenz ist hier sind nun wieder mehrere sachen zu beachten :


    Ist er bereits in insolvenz hat er seine insolvenz gerade durch die neuverschuldung verspielt. Er wird vermutlich keine Restschuldbefreiung mehr erlangen.
    Desweiteren liegt hier auf die vermutung des Betruges sehr nahe denn der Schuldner wusste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das er nicht zahlen kann/will.

    Das ist so nicht richtig. Gewisse "Schulden" kommen auch während einer Insolvenz (z.b Unterhaltsschulden) und gefährden nicht die Restschuldbefreiung.


    DU musst dem "Schulder" nachweißen, das er zum Zeitpunkt wusste, das er nicht Zahlen kann. Wenn ich vor Gericht sagen meine "Eltern" oder ein "Freund" wollte mir für die Dienstleistung/Ware das Geld leihen oder mir Überweisen und machen es nun doch nicht, ist deine "Betrugs" Vermutung schon wieder hinfällig.


    Recht haben und Recht bekommen ist in Deutschland immer noch ein Unterschied, das kann ich dir aus Erfahrung sagen.

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