Wird vermutlich daran liegen das die datei in einem anderen ordner liegt als vorher
siehe hier : http://docs.whmcs.com/Additional_Domain_Fields
Wird vermutlich daran liegen das die datei in einem anderen ordner liegt als vorher
siehe hier : http://docs.whmcs.com/Additional_Domain_Fields
Die Problematik ist das Lexware derzeit keine API zur verfügung stellt von daher kann man ein Import von WHMCS nahezu ausschließen.
Alternativen gibt es genug man muss jedoch aufpassen 80% der online verfügbaren Buchhaltungstools sind nicht in der lage VAT MOSS zu erfassen bzw. zu melden.
Wir haben mittlerweile ein Modul in der Beta Phase , wenn du da interesse hast kannst du dich gern per PN melden.
Ja ganz einfach ins kundenprofil gehen und dann auf angebote, dort kannst du dann genau wie bei einer rechnung ein Angebot erstellen und per mail als PDF raus senden.
Wir haben hier eine Anbindung an SageONE geschrieben, vollautomatisiert, derzeit laufen die letzten beta tests, ein Vorverkauf ist bereits gestartet zu sonderkonditionen, sollte jemand interesse haben kurze PN an mich.
Beste Grüße
hast du ggf. in letzter zeit mal rechnungen direkt aus der MySQL DB gelöscht ?
Ich kenne das Problem bspw. bei Bestellungen wenn dort mal in der tblhosting was per hand gelöscht wurde ist alles durcheinander.
Ich schließe mich rr hier an,
abschreibungen, inventar etc. gehört alles in eine Buchhaltung und hat im WHMCS primär nichts zu suchen.
auch gsales wird dir hier keine soweit vernünftige lösung bieten da es dir auch keine abschreibung berechnet
Hier sollte sowas wie Sage , Lexware und Co angeschafft werden, das braucht dann wiederrum aber ab einer gewissen menge von Rechnungen im Monat eine vernünftige anbindung
Es geht bestimmt ,aber ich persönlich würde mich ungern auf die Diskussion mit dem Buchprüfer einlassen, wenn du wirklich pech hast kommt da ein alter hase an und der kennt die neuen gesetzlichkeiten nicht
Tolle idee! Echt super! *ironie aus*
Würde ich lassen .. bevor ihr mit sowas anfangt solltet ihr die Gesetzmäßigkeiten beachten
§14 Nr 4 UStG : " ... eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer) enthalten muss ..."
genauer konkretisiert in Umsatzsteuerrichtlinien Abschnitt 185 Abs.10
"Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Es ist auch zulässig, im Rahmen eines weltweiten Abrechnungssystems verschiedener, in unterschiedlichen Ländern angesiedelter Konzerngesellschaften nur einen fortlaufenden Nummernkreis zu verwenden."
Es gab zwar ein Gerichtsurteil was den §14 Nr 4 erweitert und festlegt das die nummer nicht mehr fortlaufend sein muss, jedoch würde ich mich daran halten denn nicht alle Buchprüfer aus dem Finanzamt kennen die Aktuellen Urteile, und ich weiß nicht ob ich mich auf den streit einlassen würde... das Finanzamt sitzt IMMER am längeren hebel, und die werten Herren sind so schnell was Kontosperre angeht das glaubt man gar nicht
Beste Grüße
Ja aber genau so verdienen Inkassobüros nunmal geld so machen diese aus 10€ ganz schnell mal 100€ und das ist wohl bemerkt rechtlich komplett in ordnung.
Guten morgen, ja genau dieses Modul
Dafür gibt es ein Modul von uns https://www.dirohost.com/cart.php?gid=8 , das modul blockt den Bestellprozess wenn der Kunde nicht angemeldet ist und/oder nicht genug guthaben verfügbar ist.
Wie der vorredner schon sagt, das Gesetz untersagt die erneute bearbeitung einer Rechnung, d.h. es muss jede Rechnung theoretisch neu erstellt werden (bspw. Gutschrift und neuerstellung ) oder zu jeder Rechnung eine seperate änderungsrechnung erstellt werden.
Am ende muss man sich erstmal unser Rechtssystem genau ansehen wie funktioniert ein Mahnbescheid etc.
Der Mahnbescheid sagt ja erstmal nichts aus, er wird weder geprüft noch etwas anderes , erst wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid einspruch erhebt wird auch geprüft. Nach dem Mahnbescheid erfolgt die Vollstreckung d.h. dann kann ich als Gläubiger einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Dieser kann nun pfänden oder die EV verlangen. Nun habe ich im besten falle einen Titel in der Hand welcher 30 Jahre gültigt ist danach darf ich mir damit solide gesagt den hintern abwischen.
Jetzt kommt das große ABER , legt der Schuldner nach der EV eine Privatinsolvenz ein ist meine Forderung nach 6 bzw. 7 Jahren hinfällig egal ob bei der PI etwas rum gekommen ist oder nicht.
Anders sieht es wiederrum aus wenn der schuldner bereits in insolvenz ist hier sind nun wieder mehrere sachen zu beachten :
Ist er bereits in insolvenz hat er seine insolvenz gerade durch die neuverschuldung verspielt. Er wird vermutlich keine Restschuldbefreiung mehr erlangen.
Desweiteren liegt hier auf die vermutung des Betruges sehr nahe denn der Schuldner wusste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses das er nicht zahlen kann/will.
Also kann man hier auch den direkten Klageweg wegen betruges nehmen, dazu kommt das man auch in einem Strafprozess seine Forderung gleich zivilrechtlich geltend machen kann (ich glaube Attessionsantrag heißt der spaß).
Zu den Inkassobüros :
Die inkassobüros möchten geld verdienen also belabern sie den schuldner erstmal sehr lange denn mit jedem schreiben etc. machen die geld welches sie dann vom schuldner erstattet bekommen müssen. Ein Mahnverfahren kostet mich als Gläubiger bei einem Inkassobüro wieder genau so wie vollstreckung, GV usw.
Am ende muss man genau überlegen was man macht und um welche summe es sich handelt.
Bei 250€ würde ich mir eine Bonitätsauskunft einholen und nachschauen was dort gespeichert ist, sind hier schon starke negativmerkmale würde ich nicht lang zögern und das ganze bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei anzeigen.
Bei beträgen unter 50€ lohnt meist erstmal der weg über ein Inkassobüro, am ende muss dies jedoch jeder selber wissen.
das modul greift nur insofern ab wenn du verschiedene Laufzeiten über das Produkt konfiguriert hast
bspw. 1 Jahr dann kann er auch erst nach einem Jahr kündigen.
ich werde es mit auf die featureliste für die nächste version schreiben.
Hallo,
derzeit wird das Modul komplett überarbeitet und spezielle features eingefügt. Bspw. wird es mit dem nächsten update möglich sein das sämtliche Anpassungen im Kundenbereich über Hooks automatisch statt finden, auch wird das design im Adminbereich geändert sowie verschiedene Bugs behoben.
wie weit gehst du denn ? immer bis zu einem jahr oder immer bis zu 2 oder 3 ?
Wenn man es jetzt einfach so umbaut ohne großen aufwand und kosten müsstest du bei allen produkten immer bis 1 jahr bzw. mehr gehen
der part muss dazu angepasst werden wenn mich spontan nicht alles täuscht.:
<div class="product-pricing" id="product{$product@iteration}-price">
{if $product.bid}
{$LANG.bundledeal}<br />
{if $product.displayprice}
<span class="price">{$product.displayprice}</span>
{/if}
{else}
{if $product.pricing.hasconfigoptions}
{$LANG.startingfrom}
<br />
{/if}
<span class="price">{$product.pricing.minprice.price}</span>
<br />
{if $product.pricing.minprice.cycle eq "monthly"}
{$LANG.orderpaymenttermmonthly}
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{$LANG.orderpaymenttermquarterly}
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{$LANG.orderpaymenttermsemiannually}
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{$LANG.orderpaymenttermbiennially}
{elseif $product.pricing.minprice.cycle eq "triennially"}
{$LANG.orderpaymenttermtriennially}
{/if}
{/if}
</div>
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die sollte in der whmcs zip datei sein
geht definitiv nicht.