Beiträge von xeomueller

    Eine Frage hätte ich noch.
    Der künde bestellt ein Produkt am 20ten Tag des Monats und wählt somit LS-Einzug zum 15ten. Wie verläuft den hier Abrechnung?
    Wie ich es verstehe der Kunde genießt die 25/26 Tage kosten freie Dienstleistungen da der nächste Abbuchung Auftrag ja am 15ten des nechst kommenden Monats liegt.

    Genau das interessiert mich auch. Du schreibst, dass es ein muss ist? Woher kommt das denn? Auch das ist mir gänzlich neu und in der Praxis (wie gesagt, ich nutze bereits ein SEPA Zahlungssystem) irrelevant. Wichtig ist nur die Vorankündigung.


    Mich würde mal deine Quelle interessieren.


    Meinst du das "SEPA-Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum, an dem die Kontobelastung erfolgt. Dieses wird dem Zahler vom Zahlungsempfänger (Lastschrifteinreicher) vorab mitgeteilt. Auf diese Weise kann der Zahler sicherstellen, dass sein Zahlungskonto / Girokonto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs über genügend Deckung verfügt."


    Die Vorabmeldung ist doch per E-Mail und nicht bei der Bestellung. Funktioniert dein Addon auch ohne diese "Funktion" mit der Abbuchungszeit? Auch hier würde ich mich über eine optionale Deaktivierung im Admin (genauso wie der PDF Upload etc. pp) freuen.

    Hallo dellbook,


    ich bin auch an deinem Modul interessiert. Ich habe dazu jedoch noch Anmerkungen, konstruktive Kritik und Fragen.


    Ich teile deine harten (nur so und anders nicht) Kurs nicht so ganz. Auch finde ich die Infos, die von deiner Bank kommen sehr fragwürdig. Ich bin nun seit 10 Jahren Geschäftskunde bei der Volksbank Leipzig und habe Lastschriften im dreistelligen Bereich im Monat. Ich nutze bereits eine andere Invoice Software (ohne Bestellsystem) die SEPA fähig (auch XML Export wird beherrscht) ist. ca 30% der Kunden sind bereits bei mir auf SEPA umgestellt (im Workflow bei Folgelastschriften fast analog dem klassischen Lastschriftverfahren) Im Bereich SEPA ist sie Ihrem Modul etwas voraus.


    Ich kann natürlich Ihren Gedankengang verstehen (weil es ihre Bank so sagt, bzw. so gesetzlich verankert ist), aber in der Praxis sieht es anders aus und das schon seit Jahren. Beispiel gefällig?


    Die klassische (aussterbende) Lastschrift:


    Auch hier musste bereits schriftlich! eine Einverständniserklärung vorliegen, die auch der Bank vorliegen musste. Auch das habe ich vor 10 Jahren (bei der Bank) unterschrieben.


    Die gängige Praxis ist aber so, dass eine Bestellung in einem Online-Shop in der Regel ausgereicht hat für die Lastschrifterlaubnis. Im Grunde ist es der Bank egal. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist es immer die Sache des Verkäufers es nachzuweisen, dass eine Einwilligung für die Lasschrift vorliegt bzw. dass der Kunde überhaupt bestellt hat. Die Bank ist nur exekutives Organ!


    Genauso ist es bei der SEPA Lastschrift. Keine Bank wird sich das antun, die Dokumente für die Lastschriften horten (denn die Erlaubnisse, müssten bei der Bank vorliegen (vom Verkäufer, die Bank)). Hast du schon einmal deine bisherigen Zahlungsverpflichtungen angesehen? Die meisten großen Anbieter haben bereits auf SEPA umgestellt und nur die wenigsten (bei mir waren es 2 Firmen) haben eine Unterschrift verlangt.


    Die meisten konvertieren die bisherigen Bankdaten in SEPA. Das was sich durchsetzen wird ist folgendes: Information über die GläubigerID, MandatID, Information zum Abbuchungstag (wann wird eingezogen) und eine separate Bestätigung für die Lastschrift (analog wie Kentnissnahme zum Widerrufsrecht und AGB).


    "Nach den letzten Konkretisierungen der Deutschen Bankenwirtschaft wird der generelle Ablauf zur Gewinnung eines SEPA-Lastschrift-Mandates in etwa dem bisherigen Ablauf zur Mandatsgewinnung für die Lastschrift entsprechen. Dies bedeutet, dass weder händische Unterschrift noch zertifizierte elektronische Signatur durch den Kunden notwendig sind, um ein wirksames SEPA-Lastschrift-Mandat zu erhalten."


    Quelle: http://www.shopanbieter.de/new…-fuer-onlinehaendler.html


    Auch lesenswert: http://www.shopanbieter.de/new…ten-sie-dabei-achten.html

    Dies zumindest im Inland bzw. D-A-CH.


    Die Vorgaben mit dem Ausdrucken etc. pp ist für die Länder gedacht, in denen es bisher unvorstellbar ist, dass jemand Unbekanntes vom Konto abbucht.


    So, dass zum Vorwort :sleepy:


    Nun weiter zu meinen wünschen.


    Wunsch 1: Auch ich würde mir SEPA XML. Ich weiß nicht wie fit deine Bank ist, aber irgendwie wundern mich die Aussagen. Ich kenne aber einige Banken (durch Kunden, die ich betreue) die eher praxisfern sind ;)



    Denn SEPA XML ist eine ISO NOrm: ISO Standard 20022.


    Quelle: http://bankenverband.de/themen…-in-europa/sepa-standards


    So, hätten wir den Punkt geklärt ;) Also machbar. Aber bitte folgendes unterscheiden: Zwischen ERSTLASTSCHRIFT und FOLGELASTSCHRIFT. Denn so lassen sich bei der Folgelastschrift die Abbuchungsfrist verkürzen.


    Wunsch 2: Dringend notwendig halte ich die Aufnahme von der Mandatsreferenz! http://www.sepa-umstieg.de/ueb…sepa/mandatsreferenz.html



    Wunsch 3: Weg mit der PDF (bzw. de-aktivierbar) oder online unterzeichnen wie hier (sehr geil übrigens) http://extensions.virtuemart.n…sepa-direct-debit-mandate oder halt als dritte Einverständniserklärung (weitere Checkbox neben AGB, Widerrufsrecht, Datenschutz) mit automatisch generierter PDF (wie im virtuemart extension)


    Wunsch 4: auch ich ziehe sofort (bzw. 7 Tage) nach Bestelleingang ein. Ich würde mir auch eine optionale deaktivierung im Backend wünschen.


    Frage 1: wie handelt das Modul eigentlich Folgelaschriften?


    So ich hoffe ich konnte etwas anregen, eine andere Sichtweise öffnen.


    Auch ich möchte mich dem Vorredner anschließen: Dem Kunde soll es einfach gemacht werden. wenn dieser noch was ausdrucken muss, scannen, faxen, per Post senden muss ist die Stornierungsquote einfach zu hoch. Macht ja PayPal, Amazon, Telefonanbieter etc. pp auch nicht ;)