Hallo,
mein StB. sagt, es ist möglich die Mahngebühren ohne MwSt. auszustellen. Aber das Problem ist offenbar, dass WHMCS die Rechnungen so auslegt, dass nur unten die Gesamt-MwSt. aufgelistet ist. Das wäre bei seiner Mahnung wohl falsch, da so die MwSt. erneut ausgewiesen wird und beim FA dann wohl schon zweimal abgeführt werden müsste.
ZitatAusweis
von Umsatzsteuer auf Mahngebühren KANN unterbleiben, muss aber nicht,
z.B. wenn Sie es als zusätzlichen Aufwand für Schriftguterstellung,
Porto etc. auffassen.
So ganz habe ich es noch nicht verstanden, es muß mit meinem StB. nochmal jemand reden, der diesen Paragraphenkram besser nachvollziehen kann.
Das man die Steuer im WHMCS bei den Mahnkosten rausnehmen kann, weiß ich, das reicht aber evtl. nicht aus, um das tolle deutsche FA zufrieden zu stellen.