Beiträge von merlin8879

    Hallo,


    mein StB. sagt, es ist möglich die Mahngebühren ohne MwSt. auszustellen. Aber das Problem ist offenbar, dass WHMCS die Rechnungen so auslegt, dass nur unten die Gesamt-MwSt. aufgelistet ist. Das wäre bei seiner Mahnung wohl falsch, da so die MwSt. erneut ausgewiesen wird und beim FA dann wohl schon zweimal abgeführt werden müsste.


    Zitat

    Ausweis
    von Umsatzsteuer auf Mahngebühren KANN unterbleiben, muss aber nicht,
    z.B. wenn Sie es als zusätzlichen Aufwand für Schriftguterstellung,
    Porto etc. auffassen.


    So ganz habe ich es noch nicht verstanden, es muß mit meinem StB. nochmal jemand reden, der diesen Paragraphenkram besser nachvollziehen kann.


    Das man die Steuer im WHMCS bei den Mahnkosten rausnehmen kann, weiß ich, das reicht aber evtl. nicht aus, um das tolle deutsche FA zufrieden zu stellen.

    Hallo,


    ein angepi***er Kunde, der seine Rechnungen nicht zahlt möchte mich beim FA anschwärzen, weil ich die Rechnungen nicht korrekt schreibe. Es geht um die Berechnung der Mahngebühr. Dadurch, dass die Rechnung verändert wird und die "Gesamt-MwSt." nur ausgewiesen wird, wäre die laut meinem StB. falsch, da diese für das berechnete Produkt nur einmal ausgewiesen werden kann und nicht durch die Mahnkosten in der Rechnung erneut.


    Hoffe ihr versteht das, denn so ganz habe ich die Erläuterung meines StB. noch immer nicht ganz verstanden (Telefonat mußte wegen anderem Termin erstmal beendet werden).


    Wie handhabt ihr das? Wie berechnet Ihr eine Gebühr bei einer Accountsperrung? Neue Rechnung oder auf die angemahnte?


    Danke für euer Feedback.


    LG Merlin