onlinehaendler-news.de berichtete gestern über Änderungen im EU weitem Steuerrecht.
Diese Änderungen betreffen alle Anbieter von Elektronischen Dienstleistungen worunter auch das Webhosting fällt.
Bisher ist es so das die Mehrwertsteuer in dem Land entrichtet wird, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Ab 2015 müssen die Steuern im Land des Kundens entrichtet werden. Anbieter müssen sich nun in jedem europäischen Land, in dem Sie Leistungen an private Endverbraucher erbringen, umsatzsteuerlich Registrieren und erfassen lassen.
Um das ganze etwas zu vereinfachen, damit man nicht in etlichen Ländern umsatzsteuerlichen Registrierung und Umsatzsteuererklärung erledigen muss, wird es eine Plattform geben auf der man seine Steuerschuld zentral entrichten kann. Diese Verfahrensweise wird Mini-One-Stop-Shop genannt und Händler können sich dort ab dem 1. Oktober 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 registrieren.
Weitere Informationen gibt es im Beitrag von onlinehaendler-news.de. Diesen findet Ihr hier: http://www.onlinehaendler-news…-januar-neu-geregelt.html