Hallo,
ein angepi***er Kunde, der seine Rechnungen nicht zahlt möchte mich beim FA anschwärzen, weil ich die Rechnungen nicht korrekt schreibe. Es geht um die Berechnung der Mahngebühr. Dadurch, dass die Rechnung verändert wird und die "Gesamt-MwSt." nur ausgewiesen wird, wäre die laut meinem StB. falsch, da diese für das berechnete Produkt nur einmal ausgewiesen werden kann und nicht durch die Mahnkosten in der Rechnung erneut.
Hoffe ihr versteht das, denn so ganz habe ich die Erläuterung meines StB. noch immer nicht ganz verstanden (Telefonat mußte wegen anderem Termin erstmal beendet werden).
Wie handhabt ihr das? Wie berechnet Ihr eine Gebühr bei einer Accountsperrung? Neue Rechnung oder auf die angemahnte?
Danke für euer Feedback.
LG Merlin